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Vorgangsnummer 6094

Thema
Verkehr und Verkehrswege

23.05.2012

Fragen nach einer Fernsehsendung zu dem Thema:

Der Fahrzeughalter ist deutscher Staatsbürger und arbeitet in der Schweiz. Kann man als deutscher Staatsbürger (nicht Halter) mit dem oben genannten PKW ohne die Zollbestimmungen zu verletzen in der Bundesrepublik fahren? Wenn nein - gilt das auch für die Eltern des Fahrzeughalters? Vielen Dank

Antwort Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 24.05.2012

Für Auskünfte zu Zollbestimmungen sind die örtlichen Zollämter und als oberste Zollbehörde das Bundesministerium für Finanzen zuständig.

Aus zulassungsrechtlicher Sicht wird die Frage wie folgt beantwortet:

Bei einem PKW mit Schweizer Zulassung handelt es sich um ein „in einem Drittstaat zugelassenes Fahrzeug“. Solche Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr erforderlichen Angaben enthalten (vgl. § 20 Abs. 2 Fahrzeug- Zulassungsverordnung).