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Vorgangsnummer 6083

Thema
Staatsangehörigkeit und Integration

15.05.2012

Kommentar zu 6014

Ich habe folgendes Problem: letztes Jahr hatte ich einen Antrag auf die Einbürgerung gestellt. Um meine kosovarische Staatsbürgerschaft abzulegen, bin ich extra nach Kosovo gereist und alle notwendigen Unterlagen bekommen. Das Landratsamt in Reutlinen (Ba-WÜ) sagt mir aber, ich soll auch die serbische Staatangehörigkeit ablegen. Wobei Serbien und Kosovo schon seit 2008 eigenständige und voneinander unabhängige Länder sind. Anscheinend gibt ein Gesetz, dass man sich trotzdem dort ausbürgern lassen MUSS. Das serbische Konsulat in Stuttgart gibt mir keinerlei Auskunft darüber und beim persönlichen Erscheinen haben die mich einfach rausgeschmissen und mit Polzei gedroht. Ende Mai läuft die 6-monatige Frist für die Einbürgerung ab. Was soll ich machen?

Mit freundlichen Grüßen PP

Antwort des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg am 29.05.2012

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt, dass ein Einbürgerungsbewerber in der Regel seine Staatsangehörigkeit aufgeben muss.

Neben der kosovarischen Staatsangehörigkeit dürfte auch die serbische Staatsan¬gehörigkeit bestehen.

Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat allerdings vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit Ausnahmen vorgesehen. Ob in Ihrem Einzelfall eine entsprechende Ausnahme vorliegt und damit Mehrstaatigkeit hingenommen werden könnte, hat die Einbürgerungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen.

Wir bitten Sie, sich wegen der Einzelheiten an die zuständige Einbürgerungsbehörde bzw. das Regierungspräsidium zu wenden.