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Vorgangsnummer 6022

Thema
Schulische Bildung

16.04.2012

Die Grundschule in meinem Wohnbezirk wird 2012/2013 gebundene Ganztagesschule. Habe ich in diesem Fall die Möglichkeit, mein Kind in eine der anderen umliegenden Halbtagesgrundschulen anzumelden? Oder bliebe mir hier nur der Umzug?

Antwort Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 02.05.2012

Nach der schulgesetzlichen Regelung können Grundschulen nur dann gebundene Ganztagesschulen sein, wenn sie zugleich einen Schulverbund mit einer Gemeinschaftsschule bilden. Für diesen Fall wiederum sieht die gesetzliche Regelung zu der Gemeinschaftsschule vor, dass die Grundschule keinen Schulbezirk hat. Es können also in keinem Fall Eltern gezwungen werden, ihr Kind in einer Grundschule anzumelden, die in einem für alle verpflichtenden Ganztagesbetrieb geführt wird.