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Wäre ein Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft möglich?

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Vorgangsnummer 6018

Thema
Staatsangehörigkeit und Integration

15.04.2012

Ich bin in Deutschland 1964 geboren und aufgewachsen. Mein Vater ist Italiener, meine Mutter Deutsche. Im Jahr 1982 war eine doppelte Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht nicht möglich., d.h., dass ich mich zwischen der deutschen und der italienischen Staatsbürgerschaft laut den deutschen Behörden entscheiden musste. Mit 17 Jahren (Nov.1981) habe ich daher die Einbürgerung beantragt. Mit dem 18. Lebensjahr erhielt ich die deutsche Staatsbürgerschaft.

Kurz nach meiner Einbürgerung habe ich die Möglichkeit erhalten als Kommunalbeamter eine Ausbildung zu machen. Bis heute bin ich auch als solcher tätig. Da es nun auch in Deutschland möglich ist, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen, habe ich mich beim italienischem Konsulat grundsätzlich nach meiner italienischen Staatsbürgerschaft erkundigt. Dieses teilte mir mit, dass ich die italienische Staatsbürgerschaft noch haben müsste, wenn ich diese nicht persönlich gegenüber dem Konsulat entsagt hätte. Nur in diesem Falle wäre es zu einem Verlust gekommen. Da ich bis heute dem italienischen Konsulat gegenüber nie persönlich meiner italienischen Staatsbürgerschaft entsagt habe, müsste eigentlich diese noch bestehen. Ich besitze keinen italienischen Pass. Um diesen allerdings zu bekommen, müsste ich einen Antrag beim Italienischen Konsulat für die Eintragung in das Register der Italiener im Ausland stellen.

Würde dies zum Verlust meiner deutschen Staatsbürgerschaft führen? Falls ja, würde der Umstand, dass ich mit einer deutschen Frau seit 1984 verheiratet bin und aus dieser Ehe drei Kinder habe, den Verlust verhindern? Für eine Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus.

Antwort Ministerium für Integration Baden-Württemberg am 20.04.2012

Gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) verliert ein Deutscher seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn er die italienische Staatsangehörigkeit erwirbt; das gilt auch für vorgreifende Maßnahmen, wie die Eintragung in ein italienisches Personenregister. Ob die deutsche Staatsangehörigkeit bereits in der Vergangenheit verloren wurde, kann nur die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde verbindlich klären.