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Vorgangsnummer 6014

Thema
Staatsangehörigkeit und Integration

12.04.2012

Heiratsurkunde / Scheidungsurteil:

Müssen Geschiedene auch die Heiratsurkunde einreichen - falls ja - welchen Sinn macht das (zumal die Scheidungsurkunde auf die Heiratsurkunde verweist)? In meinem Fall ist die Heiratsurkunde im Ausland ausgestellt und eine Übersetzung würde beachtliche Extrakosten verursachen! 

Antwort Ministerium für Integration Baden-Württemberg am 20.04.2012

Die Frage nach der Notwendigkeit der Vorlage der Heiratsurkunde neben dem Scheidungsurteil kann nur anhand des jeweiligen Einzelfalls durch die zuständige Einbürgerungsbehörde beantwortet werden. Eine allgemein gültige Aussage lässt sich hierzu nicht machen.

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zu Beitrag 6014