Einbürgerungsantrag: einzureichende Unterlagen
Inhalt
Vorgangsnummer 6014
Thema
Staatsangehörigkeit und Integration
12.04.2012
Heiratsurkunde / Scheidungsurteil:
Müssen Geschiedene auch die Heiratsurkunde einreichen - falls ja - welchen Sinn macht das (zumal die Scheidungsurkunde auf die Heiratsurkunde verweist)? In meinem Fall ist die Heiratsurkunde im Ausland ausgestellt und eine Übersetzung würde beachtliche Extrakosten verursachen!
Antwort Ministerium für Integration Baden-Württemberg am 20.04.2012
Die Frage nach der Notwendigkeit der Vorlage der Heiratsurkunde neben dem Scheidungsurteil kann nur anhand des jeweiligen Einzelfalls durch die zuständige Einbürgerungsbehörde beantwortet werden. Eine allgemein gültige Aussage lässt sich hierzu nicht machen.
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