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Numéro 5478

Thème
Melderecht und Personenstandswesen

13.09.2011

Habe soeben auf dem Bürgerbüro einen Personalausweis beantragt. Da mein Reisepass nächstes Jahr abläuft, wurde mir mitgeteilt, dass dies nur in Bern oder Zürich neu beantragt werden kann. Verstehe diesen Aufwand in keinstem Falle. Auch wir sind noch immer deutsche Staatsbürger und ich kann nicht nachvollziehen, dass gerade für grenznahe Bewohner ein solcher Umstand betrieben werden muss. All dies hat mit unnötigen Kosten, Zeit und schädlichen Einflüssen auf die Umwelt zu tun. Entspricht ganz nach der deutschen Bürokratie, warum einfach wenn es auch kompliziert geht. Musste z.B. auf meinen Termin, zur Beantragung des Personalausweises über 12 Wochen warten. Die ganze Angelegenheit war dann in circa 5 Minuten erledigt.

Antwort Innenministerium Baden-Württemberg am 23.09.2011

Die Zuständigkeiten für die Ausstellung von Pässen sind im Passgesetz geregelt. Im Inland sind die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig; dies sind in Baden-Württemberg die Ortspolizeibehörden (Gemeinden) und die Verwaltungsgemeinschaften, die die Aufgaben der Meldebehörden erledigen oder erfüllen. Für im Ausland lebende deutsche Passbewerber sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen für Passangelegenheiten zuständig.

Nach der Passverwaltungsvorschrift werden Passanträge von im Ausland lebenden Deutschen von den inländischen Passbehörden dann bearbeitet, wenn eine Ermächtigung der zuständigen Passbehörde vorliegt und ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein wichtiger Grund liegt z.B. dann vor, wenn die antragstellende Person geltend macht, dass der Weg zur zuständigen Passbehörde (also der Botschaft in Bern) erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde im Inland.