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Numéro 4596

Thème
Kommunales

11.11.2010

Ist eine freie Stelle bei z.B. einer Gemeindeverwaltung auszuschreiben (intern). Oder darf der Dienstherr hier ohne Ausschreibung die Stelle besetzen?

Antwort Innenministerium Baden-Württemberg am 29.11.2010

Für kommunale Beamte in Baden-Württemberg besteht nach § 11 des Landesbeamtengesetzes bei Einstellungen und Beförderungsdienstposten eine Ausschreibungspflicht mit den dort genannten Ausnahmen. 

Eine gesetzliche Ausschreibungspflicht für die Einstellung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gibt es nicht. Im Hinblick auf Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat, ist eine Ausschreibung jedoch zu empfehlen. Andernfalls besteht für den öffentlichen Arbeitgeber das Risiko einer (Schadensersatz-) Klage eines möglichen Mitbewerbers um die Stelle.

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