Beamtenbesoldung, -versorgung und -beihilfe
Inhalt
Vorgangsnummer 28
Thema
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
17.11.2003
1. Um die Personalkosten des Landes zu senken könnte die Polizeizulage während des Studiums an der FH Villingen-S. gestrichen werden, da meiner Ansicht nach hierfür keine Rechtfertigung besteht. 2. Bei der Polizei Weihnachtsgeld nicht auf die monatlichen Bezüge umlegen. So könnte zumindest dieser Betrag von den Erhöhungen ausgenommen werden.
Antwort Finanzministerium Baden-Württemberg am 24.11.2003
Zu Ziff. 1: Ihrem Vorschlag kann nicht Rechnung getragen werden. Nach dem jetzigen Bundesrecht steht den Beschäftigten eine Polizeizulage auch während des Studiums an der Fachhochschule zu. Eine Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg von Anfang dieses Jahres, wonach die Polizeizulage während der theoretischen Ausbildung entfallen soll, hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Zu Ziff. 2: Ihrem Vorschlag kann nicht gefolgt werden. Die Regelungen zu den Sonderzahlungen, die das bisherige "Weihnachtsgeld" ersetzen, lassen keine Unterscheidung zwischen Polizeibeamten und anderen Beamten zu, denn es gibt hierfür keinen sachlichen Grund. Zudem wurde die Entscheidung, künftig die Sonderzahlungen aller Beamter an Besoldungserhöhungen teilnehmen zu lassen, von der Landesregierung und dem Landtag wohlüberlegt getroffen.