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Vorgangsnummer 255

Thema
Beschäftigte im öffentlichen Dienst

09.03.2005

Bei Krankenhausbehandlung fallen zum Teil sehr hohe Rechnungen an. Das übliche Zahlungsziel der Krankenhausrechnung sind zwei Wochen. Nach dem bisherigen Verfahren muss der Beihilfeberechtigte die Rechnung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einreichen und erhält von dort, nach Prüfung, die Beihilfe überwiesen. Im Idealfall -der Antrag kann vom Berechtigten oder einem Verwandten sofort gestellt werden- kann trotz verbesserter Bearbeitungszeiten bei Hinzurechnung von Post- und Banklaufzeiten das Zahlungsziel selten eingehalten werden. Im sogenannten "worst case" -eine sofortige Antragstellung ist nicht möglich- befindet sich der Rechnungsempfänger im Verzug und ihm droht ein Mahnverfahren, evtl. weitere Konsequenzen. Nun gibt es die Möglichkeit, einen Beihilfevorschuss zu beantragen. Das Verfahren ist jedoch umständlich und verlangt vom Beihilfeberechtigten Kenntnis, der anfallenden Kosten. Im Bereich der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte hingegen bei Aufnahme seinen Anspruch gegen die Versicherung an das Krankenhaus abtreten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme direkt an das Krankenversicherungsunternehmen in Höhe des versicherten Anteils. Der Versicherte bleibt von zusätzlichem Aufwand verschont. Ich empfehle daher das unbürokratische Verfahren, das mit den privaten Krankenversicherungsunternehmen bisher schon reibungslos funktioniert, für die Beihilfevorschriften zu adaptieren.

Antwort Finanzministerium Baden-Württemberg am 09.06.2005

Ein solches Verfahren wurde in der Vergangenheit schon mehrfach geprüft. Es kann zwar für den Beihilfeberechtigten Erleichterungen bringen, jedoch wird die Verwaltung ganz erheblich mehr belastet, insbesonderer durch höhere Antragszahlen und vermehrten Prüfaufwand. Das Land kann sich bei den knappen personellen Ressourcen keine Steigerung des - in der Beihilfe vorbildlich geringen - Verwaltungsaufwands leisten.