Saut direct vers la zone de contenu

Inhalt

Numéro 1585

Thème
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

18.09.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürger interessiert mich erst einmal was das Land Baden-Württemberg im Bezug auf das bestehende Waffenrecht im Hinblick auf Winnenden geändert hat?

Das Thema ist auch meiner Sicht bislang nicht erledigt!

  • Können jetzt die Waffenbehörden (Städte, Gemeinde und LRA) unangemeldete Kontrollen durchführen?
  • Gibt es ein zentrales Waffenregister?
  • Gibt es neue Vorhaben bzgl. großkalibrigen Handfeuerwaffen?

Antwort Innenministerium Baden-Württemberg am 12.10.2009

Die vom Bundestag unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Amoklauf beschlossenen waffenrechtlichen Änderungen sind am 25. Juli 2009 in Kraft getreten. Dabei wurden insbesondere die Kontrollbefugnisse der Behörden erweitert. Während der Zutritt zum Aufbewahrungsort vom Waffenbesitzer bislang nur verlangt werden konnte, wenn "begründete Zweifel" an einer sicheren Aufbewahrung bestanden, hat die Behörde nunmehr die Möglichkeit, auch verdachtsunabhängig zu kontrollieren.

Außerdem hat nach den geänderten Vorschriften derjenige, der erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzt oder die Erteilung einer Besitzerlaubnis beantragt, der Behörde die zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen getroffenen Maßnahmen nunmehr zwingend nachzuweisen.

Im Waffengesetz wurde weiter festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2012 in Deutschland ein Nationales Waffenregister errichtet wird. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits.

Schließlich hat der Bundesrat im Zuge der Änderung des Waffengesetzes eine Entschließung verabschiedet, die eine Überprüfung der Verwendung von großkalibrigen Sportwaffen im Schießsport zum Ziel hat. Ergänzend hat der Landtag von Baden-Württemberg einen Sonderausschuss "Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt" bestellt, mit der Aufgabe, die Ursachen des Amoklaufs in einer gesamtgesellschaftlichen Betrachtung aufzuarbeiten. Mit einem Ergebnis ist noch im Laufe des Jahres zu rechnen. Der von der Landesregierung eingesetzte "Expertenkreis Amok" hat bereits seine Empfehlungen vorgelegt (vgl. http://www.im.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/BERICHT_Expertenkreis_Amok_25-09-09.pdf).