Fahrerlaubnis
Inhalt
Vorgangsnummer 155
Thema
Verkehr und Verkehrswege
13.04.2004
Ich finde es gefährlich, dass Muslimas beim Autofahren ihr Kopftuch tragen, da hierbei ihr Gesichtsfeld stark eingeschränkt ist. Mir wurde bereits zweimal die Vorfahrt genommen mit der Begründung der Muslima: sie habe nichts gesehen!! Zumindest sollte das Kopftuch hinter die Ohren geschoben werden!! Im Strassenverkehr muss die Sicherheit vor Religionsfreiheit gelten.
Antwort Innenministerium Baden-Württemberg am 10.10.2005
Gute Sicht ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung StVO muss jeder Fahrzeugführer/jede Fahrzeugführerin dafür Sorgen, dass die Sicht nicht beeinträchtigt ist (vgl. § 23 Abs. 1 StVO). Dies lernt man im Rahmen der Fahrausbildung. Sichtbeeinträchtigungen können vielfältiger Art sein: Kopfbedeckungen, unsachgemäße Ladung, vereiste oder verschneite Scheiben etc. Das Verwarnungsgeld für einen Verstoß gegen die genannte Vorschrift beträgt 10 Euro.