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Numéro 1236

Thème
Schulische Bildung

03.11.2008

Ganz dringend: In Bayern und im Raum Speyer ist es möglich, daß die Grundschüler 1.und 2. Klasse von 8.00 h bis 12.00 h Unterricht haben, die 3.und 4. Klasse auch bis13.00 h. Falls die Kinder doch früher Unterrichtsende haben, werden sie beaufsichtigt bis 13.00 h - ohne dass die Eltern dafür zahlen. Da ich (Mutter, 41 Jahre, habe Sohn in Klasse 2 und 4) wieder arbeite, muss ich für vormittags die Betreuung zahlen und die Kinder haben leider nicht diese festen Zeiten wie in den anderen Bundesländern!!! Also, immer so eine Hektik: Wo lasse ich mein Kind, wenn ich doch nicht mit der Arbeit fertig bin oder wenn es später Schule hat - dann muss ich auch später zur Arbeit?!

Wollte dies unbedingt zur Diskussion bringen; denn ich denke, ich bin nicht allein mit diesem Argument! Es seien ehrenamtliche Betreuer im Raum Speyer, so habe ich von einer jahrelangen ehemaligen Eltern-/Schulratsvorsitzenden heute erfahren,..und Lehrermangel hin oder her: Wieso geht so was in manchen Bundesländern und in manchen nicht???

Antwort Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 19.11.2008

In Baden-Württemberg werden mit der Verlässlichen Grundschule zwei wichtige Ziele verwirklicht: verlässliche Unterrichtszeiten mit einem optimierten Stundenplan und eine bedarfsorientierte, freiwillige Betreuung. Damit verhilft das Land vor allem Familien mit kleinen Schulkindern zu einem zeitlich abgesicherten und geregelten Schultag. So sollen bei der Stundenplangestaltung der Grundschule die Klassen 1 und 2 spätestens zur 2. Stunde sowie die Klassen 3 und 4 zur 1. Stunde mit dem Unterricht beginnen. Hiervon soll nur aus zwingenden Gründen abgewichen werden.

Für die Betreuung der Grundschulkinder vor und nach dem Unterricht innerhalb eines Zeitkorridors von sechs Zeitstunden am Vormittag (inkl. Unterricht und Pausen z.B. von 7.00 - 13.00 Uhr) fördert das Land Betreuungsangebote pro Schuljahr mit 458 Euro je betreuter Wochenstunde und Gruppe im Umfang von maximal 15 Stunden je Woche. Ob eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten wird, wird vor Ort entschieden. Eine Mindestgruppengröße ist nicht vorgeschrieben.

Träger des Betreuungsangebotes im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sind die öffentlichen Schulträger (Kommunen) sowie freie Träger (z.B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine), jedoch nicht die Schule selbst. Wenngleich das Land die Kommunen und die freien Träger bei dieser wichtigen Aufgabe, Betreuung für Schulkinder anzubieten, finanziell unterstützt, macht es hier keine Vorgaben hinsichtlich der Entscheidung darüber, ob und in welcher Form die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten wird oder in welcher Höhe Elternbeiträge erhoben werden. Darüber entscheiden die Träger des Betreuungsangebots. Meist erfolgt die Festsetzung der Elternbeiträge gestaffelt nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit.

Auf den Internetseiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg (http://www.km-bw.de) sind in der Broschüre "Aspekte der Verlässlichen Grundschule" weitere Informationen zu diesem Thema zu finden.