Einsparung Verwaltungskosten im Beihilfeverfahren
Inhalt
Vorgangsnummer 1130
Thema
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
13.08.2008
Im bisherigen Beihilfeverfahren ist ein Antrag auszufüllen und mit den Belegen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung - LBV - einzureichen. Im Falle eines fortschrittlicheren Beamten kann dabei das vom LBV verwendete elektronische Formular verwendet werden. Ein Mitarbeiter erfasst die gleichen Daten später bei Antragseingang im LBV-System.
Ich würde folgende Änderung vorschlagen:
Das LBV schafft eine Möglichkeit, die Antragsdaten elektronisch (über eine verschlüsselte Verbindung) in einem System ähnlich dem ELSTER-Verfahren zu erfassen. Die erfassten Daten werden dann sowohl vom Beamten in Form eines Antrags ausgedruckt (vielleicht in einer Kurzform), unterschrieben, eingereicht als auch vom LBV gespeichert. Über eine zugeteilte und auf dem Ausdruck enthaltene Ordnungsnummer kann das LBV bei Eingang des Antrags die schon erfassten Daten aufrufen und mit dem Antrag/Belegen abgleichen. Das erneute Erfassen im LBV entfällt.
Antwort Finanzministerium Baden-Württemberg am 08.09.2008
Das LBV arbeitet bereits seit einiger Zeit an der Verwirklichung eines elektronischen Antragsverfahrens und versucht dieses Ziel durch zwei derzeit laufende Projekte zu erreichen. Dazu gehört das Scannen und Erkennen von Krankheitsbelegen und das Verarbeiten der erkannten Daten mittels einer speziellen Prüfsoftware. Erst daran wird sich die Entwicklung einer Online-Antragstellung anschließen. Die umfangreichen Entwicklungsarbeiten werden jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die elektronische Übersendung eines Antrags allein, wie von Ihnen vorgeschlagen, bringt weder dem Antragsteller noch dem LBV Vorteile, da die Belege dann getrennt mit Deckblatt versehen gleichwohl per Briefpost übersandt werden müssten. Die visuelle Prüfung der Belegdaten in elektronisch übermittelten Anträgen an Hand von Papierbelegen halten die Beihilfebearbeiter nicht für einfacher als die Datenerfassung aus einem Papierantrag.