Mittelstand
Inhalt
Number 112
Subject
Wirtschaft und Mittelstand
27.01.2004
Förderprogramme für den Mittelstand wie z.B. das "Mikro-Darlehen für Existenzgründer" bei der L-Bank bekommen leider nicht die, für die es eigentlich gemacht ist. Die Hausbank (über die der Antrag dazu erfogen muß) verhindert dies aus Eigeninteresse. Ein Gesetzliches Druckmittel gibt es nicht. Meine Bank hat den Antrag offen abgelehnt, mit dem Argument "da verdienen wir nichts dran"!. Nun hab ich ein sehr teures Darlehen nehmen müssen um die Betriebsübernahme umsetzen zu können. Dafür ist nun die Kapitaldecke von dem jungen Betrieb recht schwach und ein langfristiger Erfolg zweifelhaft, was doch erhebliche Nachteile bringt. Mahnkosten, Liquiditätsprobleme usw. Ein junger Betrieb geht da schnell dran kaputt.
Antwort Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 10.02.2004
Für die Beantragung der Förderdarlehen aus dem Existenzgründungsprogramm des Landes gilt ebenso wie für die Förderdarlehen des Bundes (ERP- und KfW-Existenzgründungsprogramme) das Hausbankenprinzip, d.h. der Antrag wird von dem Kreditinstitut, über das der Antragsteller alle oder doch einen wesentlichen Teil seiner Bankgeschäfte abwickelt und auch das Gründungsvorhaben finanzieren will, an das Förderinstitut weitergeleitet. Die Übernahme der Hausbankenfunktion durch die L-Bank wurde in der Vergangenheit bereits wiederholt diskutiert.
Die wichtigsten Vorteile des Hausbankenprinzips:
- durch das Filialnetz der Geschäftsbanken und die damit vorhandene Präsenz in der Fläche kann ein Vorhaben anhand der gegebenen lokalen Fakten beurteilt und begleitet werden
- die Hausbank ist ein unverzichtbarer Partner jeden Unternehmers, nicht nur für die Erstinvestition, sondern auch später für die Finanzierung des laufenden Geschäfts und eventueller Expansionen
- die Hausbank trägt im Regelfall das Risiko eines Kreditausfalls
Gegen eine Darlehens-Direktvergabe durch die L-Bank, Förderbank, sprechen:
- der L-Bank ist als Förderbank die Vergabe von Marktdarlehen nicht gestattet, deshalb könnte i.d.R. nur ein Teil des Investitionsbedarfs gedeckt werden, da die Förderdarlehen nur 75 % der förderfähigen Kosten betragen. Ein weiterer Finanzierungsbedarf müsste daher in jedem Fall durch eine Geschäftsbank abgedeckt werden. Der Aufbau und Betrieb eines Filialnetzes wäre aus diesem Grunde hoch defizitär
- die Risikoübernahme für die direkt vergebenen Darlehen läge voll bei der L-Bank, Förderbank; auch die L-Bank wäre somit gezwungen, die Vorhaben genauestens zu prüfen, um von vornherein aussichtslose Projekte auszuschließen
- das Bundesförderinstitut KfW-Mittelstandsbank arbeitet ebenfalls mit dem Hausbankenprinzip. Im Rahmen der Kooperation mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat sich das Land verpflichtet, das Verfahren weitgehend an die bundesweiten Regeln anzupassen. Für die im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung GUW (Gemeinschaftsprogramm Bund/ Land/KfW/L-Bank)ausgereichten Darlehen kann daher kein anderes Verfahren in Frage kommen.
Es ist bekannt, dass manche Geschäftsbanken aus Kosten- oder Risikogründen der Vergabe von kleinen und mittleren Krediten ablehnend gegenüber stehen. In unserer Wirtschaftsordnung kann es aber keinen Rechtsanspruch auf die Finanzierung eines Vorhabens unter Inanspruchnahme von Förderdarlehen geben. Das wäre ein massiver Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Banken. Ob eine potenzielle Hausbank bereit ist, überhaupt die Finanzierung eines Vorhabens (und damit das Risiko) zu übernehmen, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung und hängt wesentlich auch von ihrer Beurteilung des Vorhabens ab. Immerhin trägt die Hausbank im Normalfall 100% des Ausfallrisikos auch der Förderkredite.
Es ist erklärtes Anliegen des WM und der L-Bank, die Bereitschaft der Hausbanken zur Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Konkrete Ansatzpunkte sind die Senkung der Kosten des Durchleitungsverfahrens (Verschlankung des Verfahrens, Einführung eines elektronischen Antragverfahrens) und die teilweise Entlastung des Hausbanken vom Kreditrisiko.