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Zuständige Stelle

  • für Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2012 begründet wurden: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk einer der Partner oder eine der Partnerinnen den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
  • für Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Januar 2012 begründet wurden:
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Landratsamt: das Standesamt am Ort des Landratsamtes (seit 1. Januar 2012)
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtkreis: das Standesamt dieser Gemeinde (seit 1. Januar 2012)


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