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Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
  • Ort und Tag ihrer Geburt
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Benötigen Sie weitere Lebenspartnerschaftsurkunden können Sie diese jederzeit beantragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen
  • Vorfahren und Abkömmlinge
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebensgemeinschaft begründet haben. Die Gebühr können Sie sofort entrichten.

Sie können die Urkunden aber auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • ist ein Partner oder eine Partnerin geschieden oder verwitwet: zusätzlich
    • Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft oder
    • Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Sterbeurkunde

Kosten

  • 10,00 Euro
  • 5,00 Euro für jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.01.2012 freigegeben.