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Im Handelsregister finden Sie Informationen über dort eingetragene Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute. Es gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Rechtsverkehr wichtig sind.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das elektronisch geführt wird. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

Verfahrensablauf

Sie können den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen. Sprechen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vor, händigt sie Ihnen den Ausdruck sofort aus.

Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.

Das Gericht übermittelt Ihnen die Ausdrucke auch elektronisch.

Erforderliche Unterlagen

keine Angaben möglich

Kosten

  • für einfache Ausdrucke: 10 Euro
  • für amtliche Ausdrucke: 18 Euro

bei elektronischer Übermittlung:

  • für eine unbeglaubigte Datei: 5 Euro
  • für eine beglaubigte Datei: 10 Euro

Sonstiges

Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, können Sie von Ihrem Computer im gemeinsamen Registerportal der Länder am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen.

Über eine Suchfunktion lassen sich alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dafür müssen Sie sich zuvor registrieren und es können Gebühren anfallen.

Rechtsgrundlage

Contextspalte

 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2013 freigegeben.