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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Voraussetzungen

Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zusätzlich dürfen Sie

  • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
  • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise, dass Sie
    • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
    • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

Kosten

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: 65 Euro
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Rechtsgrundlage

§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.08.2012 freigegeben.