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Zuständige Stelle

die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt

Hat die gesuchte Person keine Wohnung in Deutschland mehr ist die Meldebehörde zuständig, bei welcher diese zuletzt gemeldet war. Gleiches gilt wenn sich der Wohnort nicht feststellen lässt.



Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

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