Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Zuständige Stelle
die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt
Hat die gesuchte Person keine Wohnung in Deutschland mehr ist die Meldebehörde zuständig, bei welcher diese zuletzt gemeldet war. Gleiches gilt wenn sich der Wohnort nicht feststellen lässt.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.