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Sie können sich um einen Studienplatz direkt an einer Hochschule bewerben. Die Anforderungen können sich unterscheiden, je nach gewähltem Studiengang und der Hochschule. Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Verfahrensablauf

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich oder online. Das Antragsformular für die Zulassung zum ersten Fachsemester sowie die Bewerbungsunterlagen können Sie von der für Sie zuständigen Stelle anfordern. Diese werden auch auf den Internetseiten der Hochschulen zum Herunterladen angeboten. Im Fall der Dualen Hochschule bewerben Sie sich bitte direkt beim Unternehmen oder bei der Sozialeinrichtung.

Achtung: Bewerbungen für bestimmte Studiengänge erfolgen über zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Derzeit sind dies die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin.

Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie fristgerecht der zuständigen Stelle übermitteln.

Bei positiver Entscheidung bekommen Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Allgemein gilt als einheitlicher Bewerbungsschluss:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

An einigen Hochschulen weichen die Bewerbungstermine davon ab. Bitte erkundigen Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule nach den Fristen. Beachten Sie, dass es auch Studiengänge (z.B. Kunst, Musik und Gestaltung) gibt, die andere Bewerbungsschlusstermine haben.

Die Zulassung zum Studium an der Dualen Hochschule ist jeweils zum 1. Oktober eines Jahres möglich. Dafür sollten Sie sich frühzeitig (etwa ein Jahr im Voraus) bewerben.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung (amtliche Beglaubigung)
  • Bewerbungsunterlagen: sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich (z.B. Anträge für das Auswahlverfahren oder Aufnahmeprüfungen)
  • für eine Bewerbung an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag

Hinweis: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen oder Dokumente Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.08.2011 freigegeben.