Zum Inhalt

Inhalt

Sie möchten im Ausland studieren oder ein Praktikum machen? Als Studentin oder Student können Sie dafür eine Ausbildungsförderung beantragen.

Höhe der Förderung

Kinderbetreuungszuschlag

Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den Pauschalbeträgen einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten:

  • für das erste Kind 113 Euro
  • für jedes weitere Kind 85 Euro

Förderungsarten

Der Zuschlag für die Studiengebühren wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Diesen müssen Sie daher später nicht zurückzahlen.

Förderungsbeginn

Die Förderung beginnt

  • mit Aufnahme der Ausbildung beziehungsweise des Praktikums im Ausland oder
  • ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Förderungsdauer

Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule

  • innerhalb der EU oder der Schweiz : bis zum Abschluss
  • in einem Land außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandsstudiums sind:

  • Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums liegen vor
  • ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
  • bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
  • die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester

Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandspraktikums sind:

  • Das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule.
  • Das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt.
  • Die vorgeschriebene Dauer beträgt mindestens zwölf Wochen.
  • Das Auslandspraktikum ist nach dem Ausbildungsstand förderlich.
  • Die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formblätter.

Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung (Bewilligungsbescheid).

Fristen

Den Antrag sollten Sie spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen wie beim Antrag auf Inlandsförderung
  • zusätzlich Formblatt 6
  • Nachweis über:
    • Immatrikulation
    • Studienplatz an der Hochschule im Ausland
    • Reisekosten
    • Krankenversicherung
    • Studiengebühren

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Reichen Sie Ihren Antrag auf Auslandsförderung möglichst früh ein.

Rechtsgrundlage

Contextspalte

 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Ausbildungsförderung für Studierende im Ausland (BAföG) - beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.01.2013 freigegeben.