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Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren. Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen.

Ausländische Staatsangehörige, die

  • einem Mitgliedstaat der EU angehören,
  • Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums  mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind, oder
  • in Deutschland wohnende Familienangehörige von Staatsangehörigen eines dieser Länder sind, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland beschäftigt sind,

bewerben  Sie sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium.

Achtung: Manche Hochschulen können von den allgemein gültigen Bewerbungsfristen abweichen. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Wunschhochschule. Darüber hinaus sind neben den Bewerbungsfristen weitere Termine einzuhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:

  • ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
  • für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse sowie gegebenenfalls
  • die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen.

Verfahrensablauf

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt in der Regel im Internet über Bewerbungsportale der Hochschulen. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausdruck in Papierform rechtzeitig an die Hochschule senden. Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen müssen Sie von der jeweiligen Hochschule anfordern. Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht der Hochschule einreichen. Das ist oft über das Internet möglich.

Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung an der Hochschule.

Fristen

Bewerbungsschluss der meisten Hochschulen, Universitäten, pädagogischen Hochschulen und staatlichen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften): Für das kommende

  • Wintersemester: der 15. Juli
  • Sommersemester: der 15. Januar

Abweichende Termine sind möglich.

Bewerbungsfrist zur Feststellung der Zugangsberechtigung für das Studienkolleg der Hochschule Konstanz und die Staatliche Akademie der Bildenden Künste:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Hochschule.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
  • Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
  • Lebenslauf mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.

Kosten

keine Angaben möglich

Bearbeitungsdauer

Entscheidung in der Regel bis zum Beginn des Studiensemesters

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2012 freigegeben.