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Sie sind berufstätig und möchten studieren, haben jedoch keine schulische Studienberechtigung? Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erlangen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Begabtenprüfung sind:

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
  • besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.

Nach bestandener Prüfung erkennt Ihnen das Kultusministerum die allgemeine Hochschulreife zu.

Fristen

Sie müssen sich bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über
    • den bisherigen Bildungsgang,
    • die ausgeübte Berufstätigkeit,
    • die wissenschaftliche Beschäftigung und
    • das erstrebte Berufsziel
  • sämtliche Schulabgangszeugnisse
  • Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen
  • Angaben über
    • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
    • die Schwerpunktgebiete in den einzelnen Fächern und
    • das beabsichtigte Studium
  • zwei Gutachten über
    • Ihre Befähigung,
    • Ihre Leistungen und
    • Ihren Bildungsstand vor allem im gewählten Fachgebiet
      Ein im Funkkolleg erworbenes Zertifikat kann als Gutachten anerkannt werden.
  • die Versicherung, dass Sie an keiner der folgenden Prüfungen teilgenommen und nicht um Zulassung dazu nachgesucht haben:
    • ordentliche Abiturprüfung
    • Abiturprüfung für Schulfremde
    • Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis
    • Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (z.B. durch die Kopie des Personalausweises)
  • ein Passbild

Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

etwa einen Monat

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2012 freigegeben.