- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von der Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.
Kein Visum für die Einreise benötigen:
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
- Staatsangehörige der Schweiz
- Staatsangehörige von Andorra, Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA
Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums. Genaue Informationen finde in der Verfahrensbeschreibung "Nationales Visum beantragen".
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
-
Studium an
- einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg (früher: Berufsakademie)).
- Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen.
-
Sicherstellung der
- Finanzierung des Lebensunterhalts
- Krankenversicherung in Deutschland
- Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
Verfahrensablauf
Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis) müssen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars beantragen.
Sie müssen den Visumantrag persönlich stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass (gültig mindestens für die Dauer des beantragten Visums)
- zwei aktuelle Passbilder
-
je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
- Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
- Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
- Nachweis über die Krankenversicherung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels. Einzelheiten finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.
Sonstiges
Das Visum wird normalerweise mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten erteilt. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Vor Ablauf des Visums müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausführliche Informationen bietet auch das Merkblatt "Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern" des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).
Rechtsgrundlage
- § 2 Aufenthaltsgesetz Abs. 3 (AufenthG) (Lebensunterhalt, Krankenversicherung)
- § 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Passpflicht)
- § 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erfordernis eines Aufenthaltstitels)
- § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Lebensunterhalt, Krankenversicherung)
- § 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Studium)
- §§ 39 – 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet)
- § 31 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung)
- § 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte)