- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten können ohne Visum und Aufenthaltstitel einreisen und hier leben. Sie erhalten eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
- Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 650 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland
Verfahrensablauf
Üblicherweise stellt die Ausländerbehörde von sich aus eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht aus. Sollten Sie diese nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie schriftlich oder persönlich bei der Ausländerbehörde beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Ausländerbehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzierungsnachweis (üblicherweise genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
- Nachweis über die Krankenversicherung
Kosten
10 Euro
Rechtsgrundlage
- § 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte)
- § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht)
- § 5a Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Vorlage von Dokumenten)
- § 47 Nr. 9 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren)