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Sie haben einen akademischen Grad einer ausländischen Hochschule, den sie in Deutschland führen möchten (z.B. licencjat, inzener, kandidat-nauk)? Wenn dieser von einer anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, können Sie ihn unter den im Landeshochschulgesetz bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung führen. Sie müssen ihn dann in der verliehenen Form führen und die verleihende Hochschule angeben.

Sie können auf die Angabe der verleihenden Hochschule verzichten, wenn Sie den Grad erworben haben:

  • innerhalb der Europäischen Union (EU)
  • innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • vom Europäischen Hochschulinstitut Florenz
  • von den Päpstlichen Hochschulen

Allerdings müssen dazu mit anderen Staaten abgeschlossene Äquivalenzabkommen und der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Führung ausländischer, akademischer Grade vom 15. Mai 2008 beachtet werden.

Eine Umwandlung oder Umschreibung des ausländischen Grades in den entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen. Ausnahmen (Genehmigungen) sind unter bestimmten Voraussetzungen bei Hochschulgraden von Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen möglich.

Voraussetzungen

  • Studienabschluss an einer anerkannten Hochschule im Ausland
  • Wohnort in Baden-Württemberg

Verfahrensablauf

Sie benötigen keine staatliche Genehmigung oder Bestätigung für die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen.

Möglicherweise benötigen Sie aber eine schriftliche Auskunft über die Führung Ihres Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen z.B. zur Vorlage bei

  • Einwohnermelde- und Standesämtern,
  • Berufskammern und
  • Berufsverbänden.

Dann können Sie einen formlosen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Originaldiploms beziehungsweise der Verleihungsurkunde
  • amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Diploms beziehungsweise der Urkunde
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • bei Namensänderung: entsprechende Nachweise (z.B. Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.05.2012 freigegeben.