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Die Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird anteilig als Darlehen gewährt. Das Darlehen ist grundsätzlich zins- und kostenfrei.

Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wird Ihnen circa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusenden. Sie sind deshalb verpflichtet, dem BVA umgehend jede Änderung Ihrer Adresse mitzuteilen.

Das BAföG-Darlehen müssen Sie innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate zurückzahlen.

Für die Rückzahlungsraten werden Zahlungstermine festgelegt. Überschreiten Sie einen Termin um mehr als 45 Tage, können Verzugszinsen anfallen.

Verfahrensablauf

Das Bundesverwaltungsamt erhält von den Studentenwerken Daten über vergebene Darlehen, um die Rückzahlung abzuwickeln. Etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer Ihres zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts erhalten Sie per Post

  • einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt wird, und
  • einen Rückzahlungsbescheid, der den Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten bestimmt.

Die im Bescheid festgesetzten monatlichen Raten in Höhe von 105 Euro werden normalerweise im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in Vierteljahresraten in Höhe von 315 Euro jeweils zum Quartalsende.

Ihre finanzielle Situation könnte die fristgerechte Rückzahlung erschweren. Sie können dann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt werden.

Wenn Sie das BAföG vorzeitig vollständig oder teilweise zurückzahlen, wird Ihnen ein Nachlass gewährt.

Fristen

Rückzahlung: Innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate.
Berücksichtigung eventueller zusätzlicher Freistellungszeiträume von höchstens 10 Jahren.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben möglich.

Kosten

Anschriftenermittlung: 25 Euro

monatliche Mindestrate: 105 Euro

vierteljährliche Mindestraten: 315 Euro

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverwaltungsamt hat dessen ausführliche Fassung am 17.01.2012 freigegeben.