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Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.

Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.

Verfahrensablauf

Die Umschulung können entweder

  • die bisher besuchte Sonderschule (nach Anhörung der Eltern) oder
  • die Eltern

bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Bericht über das Lernverhalten
  • Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
  • Vorschlag zur Klasseneinstufung in die Schule der anderen Schulart mit Empfehlungen für die weitere Förderung

Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.02.2013 freigegeben.