- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.
Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist:
Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.
Verfahrensablauf
Die Umschulung können entweder
- die bisher besuchte Sonderschule (nach Anhörung der Eltern) oder
- die Eltern
bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:
- Bericht über das Lernverhalten
- Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
- Vorschlag zur Klasseneinstufung in die Schule der anderen Schulart mit Empfehlungen für die weitere Förderung
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.
Kosten
keine