- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können von der allgemeinen Schule in eine Sonderschule umgeschult werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist:
Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine