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Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können von der allgemeinen Schule in eine Sonderschule umgeschult werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.

Verfahrensablauf

Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 82 Schulgesetz (SchG) (Sonderschule, Allgemeines)

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.02.2013 freigegeben.