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Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.

Das Abendgymnasium dauert

  • für Personen mit Realschulabschluss: drei bis dreieinhalb Jahre und
  • für Personen ohne Realschulabschluss: vier Jahre.

Voraussetzungen

Für den Besuch des Abendgymnasiums müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand oder Besuch des Vorkurses
  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit
  • andauernde Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre)
  • nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben haben
  • nicht bereits zweimal die Nichtzuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erhalten haben, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Einige Abendgymnasien bieten das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Fristen

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die jeweilige Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Foto
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
    • Bescheinigung
    • Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
  • Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
  • Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Kosten

Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.

Sonstiges

Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Rechtsgrundlage

Abendgymnasiumverordnung

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.02.2013 freigegeben.