- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/13:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 20. und 21. März 2013
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 8. Mai 2013
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Kosten
keine