- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Voraussetzungen
Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/13:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 20. und 21. März 2013
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 8. Mai 2013
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 8a Schulgesetz - Entwurf (Gemeinschaftsschule)
- § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)