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Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen und entlasten Lehrkräfte. Sie unterrichten jedoch nicht eigenverantwortlich. Sie sind an folgenden Schulen tätig: Werkreal- und Hauptschulen oder Grundschulen mit hohem Migrantenanteil beziehungsweise als Brennpunktschulen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • pädagogische Kompetenz (meist durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss nachzuweisen)
  • Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule
  • Volljährigkeit

Verfahrensablauf

Die Regierungspräsidien schreiben die Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Seite "Pädagogische Assistentinnen und Assistenten" aus. Sie können sich direkt auf dieser Seite bewerben.

Fristen

Bewerbungsfristen der jeweiligen Ausschreibungen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie an die ausschreibende Schule schicken müssen, hängt von Ihrer Ausbildung ab. Eine genaue Auflistung finden Sie in der Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Keine Angaben möglich.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift vom 23. Juni 2010 "Einstellung von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten"

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

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Ideen, Fragen, Kritik?

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.09.2012 freigegeben.