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Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht wird an den Kollegs tagsüber erteilt. Schülerinnen und Schüler dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer in der Regel mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung

Verfahrensablauf

Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. Teilweise bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Die Meldung zur Aufnahmeprüfung sollte etwa acht Wochen vor Prüfungsbeginn (im Frühjahr) bei der Leitung des Kollegs eingegangen sein.

Fristen

Je nach Kolleg unterschiedlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Lichtbild
  • Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen
  • Erklärung, dass Sie noch an keiner Abiturprüfung teilgenommen haben

Kosten

Je nach Kolleg unterschiedlich.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Sonstiges

Für die Dauer des Kollegbesuchs können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beantragen.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs vom 11. April 2012 (KollegVO)

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.03.2013 freigegeben.