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Als Eltern beziehungsweise als Erziehungsberechtigte können Sie bereits während des Schuljahres 2012/2013 entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind zum Schuljahr 2013/2014 besuchen soll. Bei Ihrer Entscheidung können Sie verschiedene Informationen berücksichtigen, z.B.

  • eigene Wahrnehmungen über Ihr Kind,
  • Ergebnisse aus Gesprächen mit Lehrkräften sowie
  • die Grundschulempfehlung.

Möchten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, können Sie das "besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen. Dabei werden Sie von einer speziell ausgebildeten "Beratungslehrkraft“ beraten.

Verfahrensablauf

Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum "besonderen Beratungsverfahren" an. Das notwendige Formular erhalten Sie gemeinsam mit der Grundschulempfehlung.

Fristen

Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum "besonderen Beratungsverfahren" anmelden.

Hinweis: Bitte melden Sie Ihr Kind zum offiziellen Anmeldetermin am 20. oder 21. März 2013 bei einer weiterführenden Schule an, auch wenn das "besondere Beratungsverfahren" noch nicht abgeschlossen sein sollte. Sollten Sie sich nach der offiziellen Anmeldung aufgrund des Beratungsverfahrens doch noch anders entscheiden, können Sie sich bis spätestens 8. Mai 2013 für eine andere Schulart anmelden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Das besondere Beratungsverfahren muss bis spätestens 3. Mai 2013 abgeschlossen sein.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.10.2012 freigegeben.