Zum Inhalt

Inhalt

In Baden-Württemberg können Schüler und Schülerinnen an den öffentlichen Schulen evangelischen, katholischen, altkatholischen, jüdischen, syrisch-orthodoxen, alevitischen und – bisher an einzelnen Standorten – islamisch-sunnitischen Religionsunterricht besuchen. Religionsunterricht ist für die Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft ein Pflichtfach. Wenn Sie nicht daran teilnehmen wollen, müssen Sie sich abmelden.

Daneben bieten viele Schulen das Pflichtfach "Ethik" an. Hieran muss teilnehmen, wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt.

Voraussetzungen

Sie müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegen stehen.

Verfahrensablauf

Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Geben Sie diese Erklärung bei der Schulleitung ab. Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie sie persönlich abgeben. Die Schulleitung lädt in dem Fall auch Ihre Eltern zu diesem Termin ein. Wenn Sie unter 14 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern unterschreiben.

Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Klasse,
  • Datum und
  • Unterschrift des Schülers oder der Schülerin

Fristen

Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Contextspalte

 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Religionsunterricht - Abmeldung erklären noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.12.2012 freigegeben.