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Sie benötigen für Ihr Kind im Grundschulalter außerhalb des Unterrichts eine Betreuung?

Die Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf. Möglich sind folgende Formen:

Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet. Wenn nicht, müssen Sie möglicherweise einen Schulbezirkswechsel beantragen.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist, dass Ihr Kind die jeweilige Schule besucht.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Kind gleich bei der Einschulung auch für die Betreuung anmelden.

Fristen

Ob für die Anmeldung zur Betreuung eigene Fristen gelten, erfahren Sie bei der jeweiligen Schule.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule, ob Sie Unterlagen vorlegen müssen.

Kosten

monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z.B. Mittagessen, Freizeitangebot)

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2012 freigegeben.