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Sie haben Ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet? Dann müssen Sie der GEZ folgende Änderungen unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer melden:

  • Adress- oder Namensänderung
  • Änderung der Zahlungsweise
  • Änderung der Bankverbindung

Verfahrensablauf

Das Formular "Änderungsmeldung" finden Sie auf den Internetseiten der GEZ. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ:

  • per Post (GEZ, 50656 Köln) oder
  • per Fax
    • Privatpersonen unter 018 59995 0105
    • geschäftliche Rundfunkteilnehmer unter 018 59995 0625

Sie können die Änderungen auch elektronisch über das Internet melden.

Fristen

unverzüglich nach Eintreten der Änderungen

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Änderungen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) melden noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.03.2012 freigegeben.