Sie haben Ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet? Dann müssen Sie der GEZ folgende Änderungen unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer melden:
- Adress- oder Namensänderung
- Änderung der Zahlungsweise
- Änderung der Bankverbindung
Sie haben Ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet? Dann müssen Sie der GEZ folgende Änderungen unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer melden:
- Adress- oder Namensänderung
- Änderung der Zahlungsweise
- Änderung der Bankverbindung
Hinweis: Auch Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, Organisationen und Behörden müssen diese Änderungen der GEZ unter Angabe ihrer Teilnehmernummer melden.
Tipp: Ihre Teilnehmernummer finden Sie
- im Fall des Gebühreneinzugs in der Betreffzeile der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug oder
- auf dem von der GEZ übersandten Überweisungsschein.
Verfahrensablauf
Das Formular "Änderungsmeldung" finden Sie auf den Internetseiten der GEZ. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ:
- per Post (GEZ, 50656 Köln) oder
-
per Fax
- Privatpersonen unter 018 59995 0105
- geschäftliche Rundfunkteilnehmer unter 018 59995 0625
Sie können die Änderungen auch elektronisch über das Internet melden.
Das Formular "Änderungsmeldung" finden Sie auf den Internetseiten der GEZ. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ:
- per Post (GEZ, 50656 Köln) oder
-
per Fax
- Privatpersonen unter 018 59995 0105
- geschäftliche Rundfunkteilnehmer unter 018 59995 0625
Sie können die Änderungen auch elektronisch über das Internet melden.
Tipp: Die Formulare der GEZ erhalten Sie auch bei Gemeindeverwaltungen, Banken und Sparkassen.
Fristen
unverzüglich nach Eintreten der Änderungen
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine