Zum Inhalt

Inhalt

Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, wechselt dieser im Regelfall von Lohnsteuerklasse I nach III. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, werden sie im Regelfall entweder beide in die Lohnsteuerklasse IV oder einer in Klasse III und der andere in Klasse V eingestuft.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/ IV mit Faktor zu wählen. Weitere Einzelheiten zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2011 entnehmen Sie bitte dem gleichlautenden "Aktuellen Tipp" auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Namensänderungen sollten in die Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung eingetragen werden.

Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, sind bei einem Wechsel der Steuerklassen die Lohnsteuerkarten beziehungsweise Ersatzbescheinigungen beider Ehegatten vorzulegen.

Voraussetzungen

Durch die Heirat hat sich Ihre Steuerklasse und eventuell Ihr Name geändert und stimmt nicht mehr mit dem auf der Lohnsteuerkarte beziehungsweise der Ersatzbescheinigung ausgewiesenen Namen überein.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Änderung beziehungsweise auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten stellen. Verwenden Sie hierzu bitte den dort oder auch unter www.formulare-bfinv.de (Steuern/Lohnsteuer) erhältlichen Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten".

Fristen

Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens im Laufe des Jahres 2011 kann in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2011, beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung (wenn beide Ehegatten von der Änderung betroffen sind, beide Lohnsteuerkarten beziehungsweise Ersatzbescheinigungen)
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder Eheurkunde

Kosten

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Sonstiges

Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Nähere Informationen über die Lohnsteuerklassen und die Steuerklassenwahl finden Sie auch auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg in der Reihe "Aktuelle Tipps".

Rechtsgrundlage

§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)

Contextspalte

 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Lohnsteuerkarte - Änderung des Namens und der Lohnsteuerklasse noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ihn am 03.03.2011 freigegeben.