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Ihre persönlichen Daten haben sich geändert (z.B. Namen oder Adresse). Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, sollten Sie ihr diese Änderungen sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule (z.B. Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen) erwarten.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.

Die Hochschulen verfahren in diesem Bereich nicht einheitlich. Informieren Sie sich bei Bedarf im Internet oder Studierendensekretariat.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte (soweit vorhanden)

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.08.2011 freigegeben.