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Wenn sich Ihr Name durch persönliche Änderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, oder bei Firmen durch eine andere Bezeichnung oder Umfirmierung geändert hat, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung beantragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Fristen

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder alter Fahrzeugschein oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass – ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:

Kosten

Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 11,40 Euro).

Hinweis: Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss.

Sonstiges

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat ihn am 03.11.2010 freigegeben.