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Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
  • Sie sind antragsberechtigt.

Verfahrensablauf

Die Grenzbescheinigung können Sie bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder der zuständigen Vermessungsbehörde beantragen. Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Sie müssen das Flurstück (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angeben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Bearbeitungsdauer

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.03.2013 freigegeben.