Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
Inhalt
Sie sind Opfer von Gewalttaten (auch von häuslicher Gewalt) oder von Nachstellungen (Stalking)? Zum Schutz vor dem Täter oder der Täterin können Sie zivilrechtliche Anordnungen beantragen. Das Gericht kann dem Täter oder der Täterin vor allem Folgendes verbieten:
- die Wohnung des Opfers zu betreten
- sich in einem (vom Gericht bestimmten) Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten
- sich an Orten aufzuhalten, an denen sich dieses regelmäßig aufhält
- Kontakt zum Opfer aufzunehmen
- ein Zusammentreffen mit diesem herbeizuführen
Conditions préalables
Schutzanordnungen kommen in Betracht, wenn der Täter oder die Täterin
- vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit des Opfers verletzt hat,
- hiermit gedroht hat,
- unberechtigt vorsätzlich in die Wohnung oder auf das Grundstück des Opfers eingedrungen ist oder
- das Opfer unzumutbar vorsätzlich belästigt hat.
Procédure
Die Schutzanordnungen müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können den Antrag
- mit Hilfe eines ausgefüllten Formulars,
- durch formlosen schriftlichen Antrag oder
- mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einreichen.
Formulare finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
- Formulare für Frauen zur Beantragung zivilrechtlichen Schutzes nach dem Gewaltschutzgesetz
- Formulare für Männer zur Beantragung zivilrechtlichen Schutzes nach dem Gewaltschutzgesetz
Délais
keine
Documents nécessaires
keine
Coûts
keine
Divers
Als Opfer von Straftaten mit Gewaltanwendung oder -androhung oder von Stalking können Sie sich an den Weißen Ring e.V. wenden. Die Mitarbeitenden dieses Vereins
- beraten Kriminalitätsopfer,
- helfen im Umgang mit den Behörden (auch mit dem Gericht) und
- begleiten Sie auf Wunsch zu Gerichtsterminen.
Fondements juridiques
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen – Gewaltschutzgesetz (GewSchG)