Zum Inhalt

Inhalt

Sie können sich als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage dem Strafverfahren gegen angeklagte Personen anschließen. Auch Angehörige eines getöteten Opfers können Nebenklage erheben. Die Staatsanwaltschaft bleibt dabei die Hauptklägerin.

Der Anschluss an das Strafverfahren ist jedoch nur bei bestimmten Delikten möglich, z.B.

  • Vergewaltigung und sexueller Missbrauch,
  • Körperverletzung,
  • Geiselnahme oder schwere Freiheitsberaubung,
  • Raub (wenn schwere Tatfolgen oder andere besondere Gründe hinzukommen).

Der Beitritt zu einem Verfahren ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Voraussetzungen

Sie selbst sind Opfer eines Delikts, für das die Nebenklage zulässig ist.

Wenn ein naher Familienangehöriger oder eine nahe Familienangehörige durch eine rechtswidrige Tat getötet wurde, kann eine Nebenklage von

  • den Eltern,
  • den Kindern,
  • den Geschwistern
  • dem Ehemann oder der Ehefrau
  • dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin

eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie nicht von sich aus das Verfahren in Gang setzen. Sie können aber bei Gericht Ihre Zulassung als Nebenkläger oder Nebenklägerin im Strafverfahren beantragen. Die Anschlusserklärung müssen Sie schriftlich einreichen.

Das Gericht hört die Staatsanwaltschaft an und entscheidet daraufhin, ob die Nebenklage zulässig ist.

Erforderliche Unterlagen

schriftliche Anschlusserklärung

Kosten

  • bei Verurteilung des Täters oder der Täterin: keine (der Täter oder die Täterin trägt die Kosten der Nebenklage)
  • bei Freispruch, Nichteröffnung oder Einstellung des Gerichtsverfahrens:
    • die durch die Beteiligung entstandenen Kosten trägt der Nebenkläger oder die Nebenklägerin selbst
    • die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts oder der beigeordneten Rechtsanwältin trägt die Staatskasse

Hinweis: Für den Beitritt zu einem Verfahren als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Rechtsgrundlage

§§ 395 – 402 Strafprozessordnung (StPO) (Nebenklage)

Contextspalte

 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Nebenklage einreichen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2013 freigegeben.