Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Berücksichtigung
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- Zuständige Stelle
Inhalt
Zuständige Stelle
für die steuerliche Förderung von Dienstleistungen in Privathaushalten: das Finanzamt, das für Ihre jährliche Veranlagung zur Einkommensteuer zuständig ist