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Wasserkraftanlagen sind oft mit Eingriffen in die Natur, vor allem in den Wasserhaushalt, verbunden. Daher benötigen Sie für den Bau und die Erweiterung einer Wasserkraftanlage eine Zulassung.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige untere Wasserbehörde. Diese sollte vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft geeignet ist.

Die mit einer Wasserkraftanlage verbundenen Auswirkungen können unterschiedlich stark ausfallen. Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:

  • Planfeststellungsverfahren
  • Plangenehmigungsverfahren
  • Raumordnungsverfahren
  • Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren

Bitte klären Sie direkt mit der unteren Wasserbehörde, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Vorabklärungen müssen Sie Pläne und Unterlagen, möglicherweise auch Gutachten vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten ebenfalls mit der zuständigen unteren Wasserbehörde.

Kosten

Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und nach Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium haben dessen ausführliche Fassung am 18.02.2013 freigegeben.