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Inhalt
Wasserkraftanlagen sind oft mit Eingriffen in die Natur, vor allem in den Wasserhaushalt, verbunden. Daher benötigen Sie für den Bau und die Erweiterung einer Wasserkraftanlage eine Zulassung.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige untere Wasserbehörde. Diese sollte vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft geeignet ist.
Die mit einer Wasserkraftanlage verbundenen Auswirkungen können unterschiedlich stark ausfallen. Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:
- Planfeststellungsverfahren
- Plangenehmigungsverfahren
- Raumordnungsverfahren
- Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
Bitte klären Sie direkt mit der unteren Wasserbehörde, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Vorabklärungen müssen Sie Pläne und Unterlagen, möglicherweise auch Gutachten vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde.
Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten ebenfalls mit der zuständigen unteren Wasserbehörde.
Kosten
Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und nach Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse.
Rechtsgrundlage
- § 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis)
- § 9 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Benutzungen)
- § 10 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung)
- § 33 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Mindestwasserführung)
- § 34 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer)
- § 35 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) und § 35b Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) (Wasserkraftnutzung)
- § 67 ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Gewässerausbau)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Wirtschaftsministeriums zur gesamtökologischen Beurteilung der Wasserkraftnutzung; Kriterien für die Zulassung von Wasserkraftanlagen bis 1.000 kW vom 30. Dezember 2006