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Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde unverzüglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

In Eilfällen können Sie ein Reisepass im Expressverfahren beantragen (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden).

Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.

Verfahrensablauf

Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erstatten. Sie können die Verlustanzeige auch bei der Passbehörde aufgeben, die den Pass ausgestellt hat.

Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

  • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können.

Fristen

Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts.

Neuantrag Reisepass: Unverzüglich, falls Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Verlustanzeige: keine

Bei Antrag auf einen neuen Pass:

  • Verlustanzeige
    Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre Unterlagen, die Sie auch zur Erfüllung der Ausweispflicht nutzen können. Das gilt nur bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses. Vom Tage der Ausstellung der Bescheinigung an gerechnet höchstens für acht Wochen.
  • gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.

Kosten

Verlustanzeige: gebührenfrei.

  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: 59 Euro/81 Euro
    • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro/59,50 Euro
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32 Euro

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.06.2012 freigegeben.