Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person? Sie benötigen bestimmte Daten, die in einer einfachen Meldeauskunft nicht enthalten sind? In diesen Fällen können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners und
- Sterbetag und -ort
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person? Sie benötigen bestimmte Daten, die in einer einfachen Meldeauskunft nicht enthalten sind? In diesen Fällen können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners und
- Sterbetag und -ort
Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf Antrag Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).
Sie können auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) erhalten.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein "berechtigtes Interesse" ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Es muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein "berechtigtes Interesse" ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Es muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.
Das "berechtigtes Interesse" liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung) benötigt werden. Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.
Verfahrensablauf
Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister können Sie bei der Meldebehörde beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat. Wohnt die gesuchte Person nicht mehr in Deutschland, ist die Meldebehörde zuständig, bei welcher diese zuletzt gemeldet war. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnort nicht feststellen lässt.
So können Sie die Melderegisterauskunft zu beantragen:
- persönlich: Die Behörde teilt Ihnen vor Ort mit.
- schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit.
- elektronisch: Je nach Angebot der Gemeinde können Sie die Melderegisterauskunft auch online beantragen. Sie erhalten die Auskunftsdaten per E-Mail oder auf Wunsch per Post.
Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister können Sie bei der Meldebehörde beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat. Wohnt die gesuchte Person nicht mehr in Deutschland, ist die Meldebehörde zuständig, bei welcher diese zuletzt gemeldet war. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnort nicht feststellen lässt.
So können Sie die Melderegisterauskunft zu beantragen:
- persönlich: Die Behörde teilt Ihnen vor Ort mit.
- schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit.
- elektronisch: Je nach Angebot der Gemeinde können Sie die Melderegisterauskunft auch online beantragen. Sie erhalten die Auskunftsdaten per E-Mail oder auf Wunsch per Post.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des berechtigten Interesses
Kosten
- für Selbstauskünfte: keine (in den meisten Fällen)
-
- für andere Auskünfte aus dem Melderegister: die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
Anfallende Kosten haben Sie auch dann zu tragen, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
- die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen
- aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifizierbar ist und
- deshalb nicht ermittelt werden kann oder
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise einen Verrechnungsscheck Ihrer Anfrage beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie meistens eine Einzugsermächtigung erteilen.
Rechtsgrundlage