- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Änderungen, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt geben. Dazu gehören beispielsweise:
- jede Adress- oder Namensänderung
- Änderungen des Familienstandes
Achtung: Ein Umzug in die neuen Bundesländer oder ins Ausland kann sich auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf, um sich eingehend beraten zu lassen.
Verfahrensablauf
Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, müssen Sie dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich per Post oder Fax mitteilen.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gibt Ihr Arbeitgeber Ihre Adress- oder Namensänderung weiter.
Sind Sie bereits Rentenempfänger beziehungsweise Rentenempfängerin, teilen Sie die Änderungen dem Renten Service der Deutschen Post AG unverzüglich mit. Nur dann kann die Änderung bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden.
Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie auch die Änderung Ihres Familienstandes zwingend mitteilen.
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, Namensänderungen und Änderungen des Familienstandes nimmt der Renten Service der Deutschen Post AG in jeder Postfiliale oder online entgegen.
Fristen
unverzüglich
Erforderliche Unterlagen
Bei Namensänderung oder Änderung des Familienstandes:
Urkunde im Original oder in beglaubigter Kopie (z.B. Heiratsurkunde)
Kosten
keine