Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Inhalt
Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Die Gemeinde kann Ihnen folgende Informationen zu der gesuchten Person geben:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- aktuelle Anschriften
Conditions préalables
für eine einfache Melderegisterauskunft: keine
Es liegt jedoch im Ermessen der Meldebehörde, ob sie Ihnen die gewünschten Daten zu der gesuchten Person mitteilt.
Procédure
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister können Sie bei der Meldebehörde beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat. Wohnt die gesuchte Person nicht mehr in Deutschland, ist die Meldebehörde zuständig, bei welcher sie zuletzt gemeldet war. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnort nicht feststellen lässt.
So können Sie die Melderegisterauskunft beantragen:
- persönlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten vor Ort mit.
- schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit.
- elektronisch: Je nach Angebot der Gemeinde können Sie die Melderegisterauskunft online beantragen. Sie erhalten die Auskunftsdaten per E-Mail oder auf Wunsch per Post.
Documents nécessaires
keine
Coûts
- für Selbstauskünfte: keine (in den meisten Fällen)
- für andere Auskünfte aus dem Melderegister: die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
Anfallende Kosten haben Sie auch dann zu tragen, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
- die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen
- aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifiziert werden und
- deshalb nicht ermittelt werden kann oder
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie meistens eine Einzugsermächtigung erteilen.